Es gibt vieles, was nach der Geburt eines Kindes so schnell wie möglich erledigt werden muss. Welche Behördengänge nach der Geburt notwendig sind und wie man es schafft dabei einen klaren Kopf zu behalten und nichts zu vergessen, erklären wir in diesem Beitrag. Wir haben eine Checkliste für Eltern zusammengestellt.
Inhalte des Beitrag:
-
Vor den Behördengängen
-
Warum sind Behördengänge notwendig?
-
Wann sind die Behördengänge notwendig und wer muss sich darum kümmern?
-
Checkliste: 7 Dinge die nach der Geburt zu erledigen sind
-
Dokumente der Eltern, die erforderlich sind mitzubringen
Vor den Behördengängen: Genießen und die Freude teilen
Natürlich werden die ersten Anrufe bereits aus dem Kreißsaal getätigt: Paten, Großeltern und die besten Freunde wissen meist sofort, wenn das Kind geboren ist. Aber die ersten Aufnahmen in den Stunden nach der Geburt oder nach wenigen Tagen eignen sich auch hervorragend, um mit dem schlafenden Baby auf dem Bauch online Geburtskarten zu gestalten. Dafür ist kein spezielles Programm nötig, viele Druckereien wie wunderkarten.de bieten den Service online an. Mit Hilfe eines Online-Konfigurators kann man Geburtskarten selbst gestaltenund mit einem Foto des Babys individualisieren. Das Gestaltungstool führt schrittweise durch den Vorgang: Eine bestimmte Kartenauswahl steht zur Verfügung - daraus wird eine Layoutvorlage ausgewählt. Anschließend wird das Kartendesign mit Bildern und Text individualisiert.
Die Karten sind schnell kreiert und stellen für Freunde und Bekannte eine bleibende Erinnerung dar. Besonders nett: In den aktuell kontaktarmen Zeiten bieten die Online-Druckereien den vollen Service, die Karten sind schnell geliefert und können umgehend versandt werden. Die Karten informieren nicht nur über Geburtsdatum, Namen, Gewicht und Größe des Kindes, sondern können auch schon eine Einladung zu einer kleinen Willkommensfeier darstellen. Natürlich müssen die Karten nicht aus dem Krankenhaus heraus verschickt werden: Auch das hat ein paar Tage Zeit. Letzten Endes informieren Geburtskarten genauso wie Hochzeitskarten die lieben Mitmenschen darüber, dass hier eine kleine Familie entstanden ist.
Nun aber zu den Behördengängen!
Warum sind die Behördengänge nach der Geburt notwendig?
Eltern müssen nach der Geburt des Kindes sicherstellen, dass sie gewisse Dokumente und Leistungen für das Kind erhalten. Damit wird ein Neugeborenes offiziell zu einem Bürger des Staates. Das Baby muss also gemeldet werden, braucht eine Geburtsurkunde. Damit sind auch die ersten Schritte gesetzt, um staatliche Leistungen zu beziehen.
Wann müssen die Behördengänge nach der Geburt erledigt werden und von wem?
Wann: Die meisten Formalitäten haben tatsächlich ein paar Tage Zeit und müssen nicht sofort am Tag der Geburt oder am folgenden Tag erledigt werden. Trotzdem sollten sich frischgebackene Eltern während der ersten Woche nach der Geburt schon mit Ämtergängen, Formularen und anderen Aufgaben auseinandersetzen und die Behördenwege erledigen. Das Kind muss jedenfalls innerhalb 7 Werktage nach der Geburt beim Standesamt gemeldet werden.
Wer: die Eltern oder die Mutter. Wenn sich Mütter nach der Geburt schonen wollen (und das sollen sie immer!), können Sie mit einer Vollmacht auch andere Personen zu den Ämtern schicken. Das kann der Vater sein, aber auch Großeltern, Geschwister, Nachbarn und Freunde helfen in dieser Situation erfahrungsgemäß gerne.
Checkliste mit den 7 wichtigsten Dingen und Behördengängen nach der Geburt
-
Anmeldung des Kindes & Geburtsurkunde
Sie müssen Ihr Kindes innerhalb der ersten 7 Tage beim beim Standesamt am Geburtsort anmelden. Dies ist der erste Behördengang nach der Geburt. Dort wird die Geburt des Kindes angezeigt, der Vor- und Nachname des Kindes angegeben und schon bekommen die Eltern die Geburtsurkunde für das Neugeborene. Findet die Geburt in einer Krankenanstalt statt, informiert die Krankenanstalt in der Regel automatisch das Standesamt.
Mehr zum Thema Geburt anzeigen und Geburtsurkunde ausstellen.
-
Meldezettel
Der Wohnsitz des Kindes muss nach der Geburt angemeldet werden. Das ist also der nächste Behördengang. Die Anmeldung kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt des Geburtsortes erfolgen. Dazu muss vorher ein Meldezettel-Formular ausgefüllt werden. Hier das Formular von help.gv.at. Wird der Wohnsitz nicht zur selben Zeit angemeldet, muss die Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtsstation erfolgen, nämlich bei der Meldebehörde des Wohnsitzes.
Mehr Informationen zur "Wohnsitzanmeldung eines Babys".
-
Staatsbürgerschaftsnachweis
Sobald die Geburt angezeigt wurde, bekommt das Kind den österreichische Staatsbürgerschaftsnachweis. Er bestätigt, dass das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jedem Standesamt einer österreichischen Gemeinde beantragt werden oder in jedem magistratischen Bezirksamt (zB. in Wien)
Mehr Informationen dazu hier.
-
Meldung bei der Krankenkasse (Aufnahme in Familienversicherung)
-
Kinder- und Elterngeldantrag
-
falls zutreffend: Antrag auf Mutterschaftsleistungen
-
Kinderarzttermin für die anstehenden Vorsorgeuntersuchungen ausmachen
Zusätzliche Behördengänge und Formulare für besondere Fälle
Ist das Kind früher als erwartet zur Welt gekommen, sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden. Denn die offiziellen Mutterschaftszeiten verschieben sich dadurch. Sind Paare nicht verheiratet, wird außerdem eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder beim Jugendamt fällig, sofern diese nicht schon vor der Geburt abgeben wurde. Für die Sorgerechtserklärung gilt das ebenso. Alleinerziehende können außerdem beim Jugendamt Beistandschaft beantragen.
Neben den erläuterten Behördenwegen können noch weitere erforderlich sein, zB Kinderreisepass.
Welche Dokumente müssen die Eltern für diese Behördengänge mitnehmen?
Damit das Kind alle notwendigen Dokumente bekommt, müssen die Eltern Dokumente für die Behörden mitbringen. Um die Behördenwege schnell hinter sich zu bringen, dürfen folgende Dokumente nicht vergessen werden:
-
Amtliche Lichtbildausweise der Eltern
-
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Heiratsurkunde der Eltern
-
Bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern
Eventuell sind auch eine Scheidungsurkunde mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe notwendig. Es kann darüber hinaus auch der Fall sein, dass eine Partnerschaftsurkunde, ein Nachweis über die akademische Grade der Eltern, ein Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung oder ein Bescheid über Namensänderung benötigt wird. Sind die Urkunden in einer anderen Sprache, müssen einerseits das Original auch eine in Österreich beglaubigte Übersetzung mitgebracht werden.
Zum Abschluss
Familienzuwachs ist immer spannend: Die Geburt leitet eine neue, abenteuerliche Phase des Lebens ein. Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Eltern finanziell und rechtlich gut abgesichert durch diese Zeit gehen. Unsere Checkliste soll Eltern oder Alleinerziehenden dabei helfen.
Bilder: (c) pixabay
Empfehlungen
Mamilade Check
Mami-Check: House of Strauss Wien
Wir haben für euch in unserem Mami-Check das neu eröffnete House of Strauss Wien besucht. Wie wir es fanden, ob es einen Besuch wert ist und wie wir selbst Teil einer Oper wurden, das erfahrt ihr in unserem House of Strauss Erfahrungsbericht.
Mami-Check: Wintercamping in Slowenien
Unsere Mami-Checker sind große Fans von Urlaub am Campingplatz. Jedoch haben sie noch nie im Winter gecampt. Grund genug, es diesen Winter auszuprobieren. In Verbindung mit einem Thermenaufenthalt, bot sich hier das Camping Village Terme Čatež an.
Mami-Check: Ein Wochenende in Graz
In Graz gibt es vieles zu entdecken, speziell für Familien, daher starteten unsere Mami-Checker ihre erste Kurzreise 2024 in die steirische Landeshauptstadt. Sie hatten sich natürlich viel vorgenommen wie den Grazer Schlossberg und die Märchenbahn.