Flugreisen mit der Familie

Flugreisen mit der Familie: Wie geht man mit verspäteten Flügen um?
 

Wenn der Familienurlaub geplant ist und die Reise endlich beginnen kann, ist eine Flugverspätung natürlich sehr ärgerlich. Dies kommt insbesondere in der Urlaubszeit nicht selten vor, denn dann herrscht auf den Flughäfen Hochbetrieb. Zahlreiche Familien reisen nun mit ihren Kindern in den Urlaub. Was viele nicht wissen: Reisende haben in diesem Fall Rechte und müssen das nicht stillschweigend akzeptieren. Nachfolgend wird erläutert, welche Entschädigung sie bei einem verspäteten Flug einfordern können und wie es möglich ist, sie geltend zu machen.

Wann steht Fluggästen eine Entschädigung zu?

Der langersehnte Urlaub beginnt leider oftmals mit stundenlangem Warten, da sich der Flug verspätet. Passagieren steht bei über drei Stunden Wartezeit neben Verpflegungs- und Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und Telefonate in vielen Fällen eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu. Dies legt das EU-Fluggastrecht fest. Die Voraus­setzung ist, dass das Flugzeug inner­halb der EU startet oder die Fluggesellschaft ihren Sitz in einem EU-Land hat. Zudem ist eine Entschädigung möglich, wenn die Verspätung bei einem direkten Anschluss­flug in einem Nicht-EU-Ausland entsteht. Bei außergewöhnlichen Umständen wie sehr schlechtes Wetter oder eine Terrordrohung muss die Airline nichts zahlen, während technische und personelle Probleme meistens in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen.

Flugreisen mit der Familie: Wie geht man mit verspäteten Flügen um?

Nur wenige Reisende machen bei einer Flugverspätung ihre Ansprüche geltend. Dabei ist dies sehr einfach: Bei Flightright können Fluggäste im Handumdrehen ihren Rechtsanspruch bei Flugverspätung prüfen. Der Anbieter setzt sie sogar direkt durch, notfalls vor Gericht und ohne Kostenrisiko. Er erhält nur bei erfolgreicher Durchsetzung eine Provision. Wird das Verfahren verloren, kostet dies dem Kunden nichts. Doch die Chancen auf eine Ausgleichszahlung stehen gut. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Verspätung und Entfernung:

- Flugstrecke bis zu 1.500 km und ab drei Stunden Flugverspätung: 250 Euro Entschädigung
- 1.500 bis 3.500 km und mehr als drei Stunden Verspätung: 400 Euro
- mehr als 3.500 km und Verspätung von bis zu vier Stunden: 600 Euro

Ab fünf Stunden Wartezeit können Reisende eine Erstattung des Flugpreises fordern, also auf den Flug verzichten.


Zusammenfassung

Betroffene Flugpassagiere haben bei erheblichen Verspätungen Anspruch auf Verpflegung und finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro betragen kann. Die genaue Höhe hängt von der Flug­distanz ab. Im Internet kann schnell und einfach geprüft werden, ob sie einem zusteht oder nicht. Falls ja, sollten Urlauber die Entschädigung gegenüber der verantwortlichen Airline durchsetzen lassen. Wer sich selber an die Fluggesellschaft wendet, benötigt viel Hartnäckigkeit und Ausdauer, denn die Ansprüche der Reisenden werden gern einmal abgeblockt. Es ist wichtig, sich die Verspätung am Flughafen von der Airline schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn unvermeidbare Umstände vorliegen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

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