Zerstörungswütige Kinder - Wann haftet die Haushaltsversicherung?

Kinder sind immer für eine Überraschung gut: Ob blaues Auge, eine negative Note bei der letzten Schularbeit oder ein durch unvorsichtiges Ballspiel zerstörtes Fenster. Kleinere aber auch größere Missgeschicke passieren ganz schnell - finanziell kann dies aber schon schwerwiegende Folgen haben.

Wie Sie sich und Ihre Geldbörse vor möglichen Schadensansprüchen schützen können, erfahren Sie hier.

 

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Wofür haftet meine Haushaltsversicherung?

Prinzipiell gilt, dass eine Haushaltsversicherung vor verschiedensten schwerwiegenden Ereignissen schützt. Sie deckt Schäden an den beweglichen Gegenständen in Wohnung und Haus ab, die durch Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch oder Glasbruch entstanden sind.

In den meisten Fällen inkludiert eine Haushaltsversicherung auch eine private Haftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor Schadensansprüchen, die Dritte gegenüber Ihnen stellen könnten.

Wer ist durch eine private Haftplichtversicherung geschützt?

Dank dieser privaten Haftpflichtversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Lebenspartner, sofern im gemeinsamen Haushalt gemeldet und Ihre Kinder geschützt.

Kinder fallen in der Regel aus dem Versicherungsvertrag, sobald Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sofern Ihre Kinder über einen eigenen Haushalt und ein eigenes, regelmäßiges Einkommen verfügen, sind Sie nicht mehr in dieser Versicherung inkludiert. Vergessen Sie also nicht, Ihrem Kind ausreichend Versicherungsschutz zu ermöglichen. Schließen Sie das Kind zum Beispiel gegen eine geringe Mehrprämie zusätzlich in die Polizze mit ein.

Für alle, die aus dem Hotel Mama in das erste WG-Zimmer, Mini-Wohnung oder Liebesnest ziehen, bieten viele Versicherer spezielle Haushaltsversicherungen an. Bei der Grazer Wechselseitigen finden Sie zum Beispiel verschiedene Angebote für alle unter 25. Dadurch sind Ihre Kinder garantiert vor den unterschiedlichen Risiken geschützt.

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